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Kurzzeitnutzung

Derzeit bieten wir lediglich unseren Jahresvertrag an.

Kündigen können Sie den Vertrag jederzeit durch Rücksendung des Geräts, bei frühzeitigem Rückversand leisten wir jedoch keine Teilerstattung der Jahresgebühr* und auch ist die erste Jahresgebühr** in jedem Falle zu entrichten - auch wenn die Mautbox vor Berechnung dieser wieder zu uns zurückgesendet wurde.

Infos zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung finden Sie, wenn Sie hier klicken.

*: Bei Premium-Mautbox: keine Erlassung der zwölf Monatsgebühren für das entsprechende Jahr vor dem keine Kündigung erfolgt war

**: Bei Premium-Mautbox: die ersten zwölf Monatsgebühren