Hinweis für Wohnmobile: Seit 1. Dezember 2023 wird für die Berechnung der Mautpflicht in Österreich nicht mehr das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG) sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) zugrunde gelegt. So entscheidet künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) darüber, ob ein Fahrzeug der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut (bis 3,5 Tonnen tzGm) oder der GO-Maut-Pflicht (mehr als 3,5 Tonnen tzGm) unterliegt.
Übergangsfrist bis 31. Januar 2029: Für alle Fahrzeuge die vor dem 1. Dezember 2023
mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden sowie
mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurden,
gilt bis 31. Januar 2029 weiterhin die Vignettenpflicht und Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (tzGm) nach (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).